Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO:
Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, muss eine 40-stündige Unterrichtung absolvieren.
Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten
Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c GewO:
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen den Nachweis einer Unterrichtung durch die IHK.
Sachkundenachweis für Spielhallenbetreiber
Sachkundenachweis für Spielhallenbetreiber nach § 29.4 GlüStV:
Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen in NRW müssen den Sachkundenachweis bei der IHK bestehen.
Unterrichtung im Gastgebwerbe
Unterrichtung im Gastgewerbe:
Der Besuch der Gaststättenunterrichtung ist Voraussetzung zur Erlangung der Gaststättenkonzession durch das Ordnungsamt