Direkt zum Inhalt wechseln
Bild verwendet für Informationen zur Unterrichtung und zum Sachkundenachweis
© Andrey Popov/AdobeStock

Informationen und Anmeldungen Unterrichtungen

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Prüfungen und Anmeldemodalitäten finden Sie hier.

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO:

Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, muss eine 40-stündige Unterrichtung absolvieren.

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c GewO:

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen den Nachweis einer Unterrichtung durch die IHK.

Sachkundenachweis für Spielhallenbetreiber

Sachkundenachweis für Spielhallenbetreiber nach § 29.4 GlüStV:

Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen in NRW müssen den Sachkundenachweis bei der IHK bestehen.

Unterrichtung im Gastgebwerbe

Unterrichtung im Gastgewerbe:

Der Besuch der Gaststättenunterrichtung ist Voraussetzung zur Erlangung der Gaststättenkonzession durch das Ordnungsamt