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Wir (Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.ihk-bildung.de.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster

Telefon: 0251 707-0
Telefax: 0251 707-325
E-Mail:

https://www.ihk-bildung.de/kontakt/

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 0251 707-0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Auf unserer Website sind aktuell herunterladbare PDF-Dokumente aufgrund folgender Faktoren nicht vollständig barrierefrei im Sinne des PDF/UA-Standards gestaltet:

Hoher Aufwand für den PDF/UA-Standard:
Die vollständige Umsetzung des PDF/UA-Standards ist in der Praxis nur mit spezieller Software wie Adobe Acrobat Pro realistisch. Dies würde umfangreiche und kostenintensive Schulungen für eine Vielzahl von Mitarbeitenden sowie hohe Lizenzkosten nach sich ziehen, was eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Technische Grenzen bei Standardsoftware:
Mit gängiger Bürosoftware wie Microsoft Office ist eine komplette Erfüllung des PDF/UA-Standards derzeit nicht möglich. Obwohl wir uns bemühen, viele barrierefreie Elemente (wie Alternativtexte für Bilder, semantische Überschriften und strukturierte Tabellen) umzusetzen, bleiben technische Anforderungen, die von gängigen Prüftools (z.B. PDF Accessibility Checker) als Fehler ausgewiesen werden, unerfüllt. Diese Einschränkungen führen jedoch nicht zwangsläufig zu großen Nutzungseinschränkungen für die Nutzenden.

Wir streben an, die Barrierefreiheit unserer PDF-Dokumente im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten kontinuierlich zu verbessern und setzen bereits die verfügbaren Funktionen zur Erstellung barrierefreier Inhalte ein. Dokumente, die keinen wesentlichen, neuen Inhalt zur Website beitragen, werden gegebenenfalls entfernt.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 1 Absatz 4 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), sind die folgenden nicht barrierefreien Inhalte auf unserer Website von den Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen:

• Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos): Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gestaltet werden.

• Dateiformate von Büro-Anwendungen (PDFs): PDF-Dokumente und andere Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind ebenfalls von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Wir sind bestrebt, die Informationen auf unserer Website so zugänglich wie möglich zu gestalten. Für Inhalte, die (derzeit) nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, bieten wir folgende Alternativen an:

• Telefonische Unterstützung: Unsere Kolleg:innen nehmen sich gerne Zeit für Sie und beantworten Ihre Fragen telefonisch. Sie erreichen uns unter den auf unserer Kontaktseite angegebenen Telefonnummern.

• E-Mail-Kontakt: Gerne können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihren Anfragen senden. Die direkten E-Mail-Adressen unserer Ansprechpartner:innen finden Sie ebenfalls auf unserer Kontaktseite.

• Persönliche Beratung: Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen an unseren drei Standorten in Bocholt, Münster und Gelsenkirchen zur Verfügung. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit unserer Website wurde durch nova GmbH, eine externe Fachagentur, umfassend evaluiert. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Dabei wurden die relevanten Prüfschritte, unter anderem aus dem BITV-Selbsttest, angewendet.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes: Wir sind uns der Bedeutung eines barrierefreien Zugangs zu unserer Website bewusst und sehen dies als fortlaufenden Prozess. Auch wenn nicht alle Aspekte sofort perfekt umgesetzt werden können, sind wir bestrebt, die digitale Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern. Unsere weiteren Bemühungen umfassen:

• Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung: Die Barrierefreiheit unserer Website wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um neue technische Möglichkeiten zu nutzen und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.

• Schulung der Mitarbeitenden: Wir fördern das Bewusstsein für Barrierefreiheit bei unseren Mitarbeitenden und bieten entsprechende Schulungen an, um sicherzustellen, dass neue Inhalte und Funktionen von Anfang an möglichst barrierefrei gestaltet werden.

• Nutzerfeedback als wichtige Ressource: Ihr Feedback ist uns sehr wichtig! Sollten Ihnen Barrieren oder Mängel auf unserer Website auffallen, oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Nur so können wir unsere Angebote gezielt verbessern und die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen optimieren. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular (unter https://www.ihk-bildung.de/kontakt/) oder die auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktdaten.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 überprüft.