Aufstiegs-BAföG
Bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Wer einen IHK-Lehrgang zum Fachwirt, Fachkaufmann, Meister, IT-Professional oder (Technischen) Betriebswirt machen möchte, kann Aufstiegs-BAföG beantragen. Das Aufstiegs-BAföG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Unter www.aufstiegs-bafoeg.info finden Sie weitere Details zu dieser Fördermöglichkeit. Ausführlichere Informationen finden Sie auch hier: Aufstiegs-BaföG Infos
*Hinweis: Die IHK Nord Westfalen hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020.
Infos zum Aufstiegs-BaföG
Welche Unterlagen benötige ich?
Bis zu 500 Euro für Ihre berufliche Weiterbildung Bildungsscheck 2.0
Ab dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das Land Nordrhein-Westfalen durch Mittel der Europäischen Union einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Was wird gefördert?
Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (einmal pro Kalenderjahr).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 50 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Wie kann der Bildungsscheck 2.0 beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
Bis zu 8.100 Euro in maximal drei Jahren erhalten Weiterbildungsstipendium
Mit dem Weiterbildungsstipendium wird die persönliche und berufliche Entwicklung besonders leistungsfähiger junger Menschen unterstützt. Wer die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen hat und jünger als 25 Jahre alt ist, kann bis zu 8.100 Euro in maximal drei Jahren gefördert werden. Unter weiterbildungsstipendium.de finden Sie weitere Details zu dieser Förderung.
Komplette Weiterbildung fördern lassen Förderung durch die Agentur für Arbeit
Sie sind arbeitslos, stehen kurz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder haben keinen Berufsabschluss. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist hier möglich. sind arbeitslos, stehen kurz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder haben keinen Berufsabschluss. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist hier möglich.
bis zu 90 Prozent (maximal 4500 Euro) der Qualifizierungskosten KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
„Das Programm KOMPASS ist ein Angebot des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und wird über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF-Plus) gefördert. Das Programm stärkt die Vielfalt und Krisenfestigkeit von Solo-Selbstständigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zuschuss zur Weiterbildung möglich.“