Alles auf einen Blick
Die EU hat mit 158 Ländern (zuletzt Vereinigtes Königreich, Vietnam, Singapur, Kanada, Japan sowie vielen weiteren Staaten in Ost- und Südeuropa, den Mittelmeer-Anrainern, in Nord-, Mittel- und Südamerika, in Asien und Afrika) sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. Damit soll ein besonderer Impuls für einen verstärkten Außenhandel mit Wirtschaftsentwicklung und erhöhter Beschäftigung gesetzt werden.
Der Warenverkehr mit diesen Ländern kann auf Basis der Vereinbarungen weitgehend zollfrei oder zollermäßigt abgewickelt werden. Es ist aber für die Inanspruchnahme der Vergünstigung notwendig, die Ursprungsregeln der Präferenzabkommen zu beachten, das heißt, die Waren müssen in der EU bzw. in den Präferenzpartnerländern vollständig hergestellt oder ausreichend be- bzw. verarbeitet sein, bevor die jeweiligen Nachweisdokumente ausgefertigt werden dürfen.
Um die Ursprungseigenschaft seiner Exportprodukte beim Zollamt nachweisen zu können, ist der Ausfuhrbetrieb häufig auf Erklärungen seiner deutschen oder EU-Vorlieferanten angewiesen, die dokumentieren, dass die Herstellung der Teile, Komponenten oder auch Endprodukte, die er ausführen möchte, in der Europäischen Union bzw. in einem Präferenzpartnerland stattgefunden hat.
Diese „Lieferantenerklärungen“ sind auf der Grundlage einschlägiger EU-Rechtsvorschriften auszufertigen, das heißt, sowohl der Aussteller wie auch der Empfänger und Empfängerin von Erklärungen muss wissen, welche Vorschriften und Regeln zu beachten sind, um bei der Verwendung von Lieferantenerklärungen richtig zu agieren. Leider gibt es eine Vielzahl möglicher Fehlerquellen und Risiken, die mit der Lieferantenerklärung verbunden sind.
Ziel des IHK-Seminars ist es, das System der Lieferantenerklärungen transparent zu machen sowie Wege aufzuzeigen, Risiken soweit wie möglich in den Griff zu bekommen.
Trainer und Trainerinnen mit Expertise
Ihr Trainer ist Christian Ludwig.
Dauer und Abschluss
Die IHK-Veranstaltung umfasst 8 Unterrichtsstunden.
Sie erhalten nach Beendigung des Seminars und einer Anwesenheit von mindestens 80 Prozent eine Teilnahmebescheinigung.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
- Was bezwecken die Präferenzabkommen?
- Präferenzverkehrspartnerländer
- Grundsätze der Ursprungsregeln
- Einsatzgebiete von Lieferantenerklärungen
- Rechtsvorgaben aus dem Unionszollkodex (UZK) und Implementierter Rechtsakt (UZK-IA) sowie deren Vorschriften zum System der Lieferantenerklärungen
- Verschiedene Arten der Lieferantenerklärungen: Lieferantenerklärung für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft, Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft,
- Inhalte und Ausfüllung der verschiedenen Lieferantenerklärungen
- Probleme und Risiken bei der Ausstellung und Verwendung von Lieferantenerklärungen
- Sorgfaltspflichten und Aufbewahrungsformen sowie Fristen
- Das Auskunftsblatt INF 4
- Rückrufe bei bzw. Absage an Kunden
- Künftige Entwicklungen und Informationsquellen