Alles auf einen Blick
Dieses Seminar ist für Sie richtig, wenn Sie als Hausverwalter beziehungsweise Hausverwalterin, Projektentwickler oder Projektentwicklerin, als selbst verwaltender Wohnungseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümerin oder Beiratsmitglied in der WEG-Verwaltung tätig sind und Ihre Weiterbildungspflicht erfüllen wollen.
Die Inhalte des Seminars richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des §34c Abs. 2a GewO und des §15b MaBV – Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter und erfüllt die Anforderung an die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme.
Ihr Nutzen
An diesem Seminartag liegt der Schwerpunkt auf der neuen Rolle des Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wie sie sich aus dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ergibt. Vertiefend werden die Schwerpunkte der geforderten Zertifizierung des WEG-Verwalters sein, die erweiterten Kompetenzen bei der Instandhaltung der Gebäude sowie die Rolle zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Beirat.
Weiterhin werden diesbezüglich die neuesten Rechtsprechungen dargelegt und erläutert. Es besteht die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.
Das Seminar vermittelt die Neuerungen des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung vom Dezember 2020 mit dem Schwerpunkt auf die Verwaltertätigkeit, der Zertifizierung und den erweiterten Aufgaben und Befugnissen.
Weitere Schwerpunkte sind:
– Begründung von Wohnungseigentum
– Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft
– Bauliche Veränderungen und Kostenverteilung
– Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
– Verfahren zur Zertifizierung der Verwalter
– Verhältnis der Wohnungseigentümer zur rechtsfähigen Gemeinschaft für Wohnungseigentümer
– Wohnungseigentümerversammlung
– Interpretation der neuesten Rechtsprechungen
Trainer und Trainerinnen mit Expertise
Ihre Trainer sind Dipl.-Ing. (FH) Guide Hubatsch und Nils Mohn
Dauer und Abschluss
08:30 Uhr bis 17:30 Uhr (7 Zeitstunden beziehungsweise 9 Unterrichtsstunden)
Sie erhalten nach Beendigung des Seminars und einer vollständigen Anwesenheit eine Teilnahmebescheinigung.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Weitere Schwerpunkte sind:
- Begründung von Wohnungseigentum
- Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft
- Bauliche Veränderungen und Kostenverteilung
- Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
- Verfahren zur Zertifizierung der Verwalter
- Verhältnis der Wohnungseigentümer zur rechtsfähigen Gemeinschaft für Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümerversammlung
- Interpretation der neuesten Rechtsprechungen
- Projektentwickler oder Projektentwicklerin
- selbst verwaltende Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen
- Beiratsmitglieder
in der WEG-Verwaltung