Umsatzsteuer international und Reihen-/ Dreiecksgeschäfte


Topaktuell
- Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz zum 1.1.2024/ 1.1.2025

- ViDA - Initiative ("VAT in the Digital Age") der EU-Kommission und deren Auswirkung für deutsche Unternehmer


Dieses Praxis-Seminar richtet sich an:
Leiter und Bearbeiter aus den Bereichen Rechnungswesen/ Buchhaltung, Steuern, Logistik, Import/Export, Vertrieb, Steuerberater und deren Mitarbeiter, die in ihrer täglichen Praxis mit Reihen-/Dreiecksgeschäften zu tun haben.

Ihr Nutzen:
Die richtige Beurteilung grenzüberschreitender Liefergeschäfte, an denen mehrere Unternehmer in verschiedenen Staaten beteiligt sind, erfordert umfassende Kenntnisse der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen.
Nach dem Besuch des Seminars sind Sie in der Lage, diese komplexen Sachverhalte besser zu durchblicken und somit richtig bearbeiten zu können.

Seminarinhalte:
Anhand von Praxisfällen werden die umsatzsteuerlichen Besonderheiten bei der Beurteilung von Reihen- und Dreiecksgeschäften erarbeitet.

- Voraussetzungen für das Vorliegen eines umsatzsteuerlichen Reihengeschäfts
- Zuordnung der bewegten Lieferung
- Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug (Ausfuhr- und Einfuhrfälle)
- Übungen
- Ausblick

Trainer und Trainerinnen mit Expertise
Ihr Trainer ist Tobias Heidelbach.

Dauer und Abschluss
Die Veranstaltung umfasst 8 Unterrichtsstunden.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung Umsatzsteuer international und Reihen-/Dreiecksgeschäfte".

Förderung möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen ist unser Seminar durch den Bildungsscheck NW förderungsfähig. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Reiter Förderung.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Trainer:
Tobias Heidelbach

Förderung:
Bildungsscheck NRW möglich



Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).