Das System der Lieferantenerklärungen nach neuem Zollrecht Texte, Dokumente, Haftung, Archivierung, Präferenzverkehre


Dieses Seminar ist für Sie richtig, wenn
Sie Mitarbeiter/in in der Einkaufs-, Vertriebs-, Import-, Export-, Versand- oder Zollabteilung sind und sich mit dem Thema Ursprungsrecht vertraut machen wollen. Basiskenntnisse zum grenzüberschreitenden Warenverkehr sind erwünscht aber keine Voraussetzung.

Ihr Nutzen:
Die EU hat mit 158 Ländern (zuletzt Vereinigtes Königreich, Vietnam, Singapur, Kanada, Japan sowie vielen weiteren Staaten in Ost- und Südeuropa, den Mittelmeer-Anrainern, in Nord-, Mittel- und Südamerika, in Asien und Afrika) sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. Damit soll ein besonderer Impuls für einen verstärkten Außenhandel mit Wirtschaftsentwicklung und erhöhter Beschäftigung gesetzt werden.
Weitgehend kann der Warenverkehr mit diesen Ländern auf Basis der Vereinbarungen zollfrei oder zollermäßigt abgewickelt werden. Es ist aber für die Inanspruchnahme der Vergünstigung notwendig, die Ursprungsregeln der Präferenzabkommen zu beachten, d. h., die Waren müssen in der EU bzw. in den Präferenzpartnerländern vollständig hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet sein, bevor die jeweiligen Nachweisdokumente ausgefertigt werden dürfen.
Um die Ursprungseigenschaft seiner Exportprodukte beim Zollamt nachweisen zu können, ist der Ausfuhrbetrieb häufig auf Erklärungen seiner deutschen oder EU-Vorlieferanten angewiesen, die dokumentieren, dass die Herstellung der Teile, Komponenten oder auch Endprodukte, die er ausführen möchte, in der Europäischen Union bzw. in einem Präferenzpartnerland stattgefunden hat.
Diese "Lieferantenerklärungen" sind auf der Grundlage einschlägiger EU-Rechtsvorschriften auszufertigen, d. h., sowohl der Aussteller wie auch der Empfänger von Erklärungen muss wissen, welche Vorschriften und Regeln zu beachten sind, um bei der Verwendung von Lieferantenerklärungen richtig zu agieren. Leider gibt es aber eine Vielzahl möglicher Fehlerquellen und Risiken, die mit der Lieferantenerklärung verbunden sind.
Ziel des Seminars ist es, das System der Lieferantenerklärungen transparent zu machen sowie Wege aufzuzeigen, Risiken soweit wie möglich in den Griff zu bekommen.

Seminarinhalte:
- Abgrenzung zu Made in-Regelungen und zum IHK-Warenursprungsrecht
- Was bezwecken die Präferenzabkommen?
- Präferenzverkehrspartnerländer
- Grundsätze der Ursprungsregeln
- Einsatzgebiete von Lieferantenerklärungen?
- Rechtsvorgaben aus dem Unionszollkodex (UZK) und Implementierter Rechtsakt (UZK-IA) sowie deren Vorschriften zum System der Lieferantenerklärungen
- verschiedene Arten der Lieferantenerklärungen: Lieferantenerklärung für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft, Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft,
- Inhalte und Ausfüllung der verschiedenen Lieferantenerklärungen
- Probleme und Risiken bei der Ausstellung und Verwendung von Lieferantenerklärungen
- Sorgfaltspflichten und Aufbewahrungsformen sowie Fristen
- Das Auskunftsblatt INF 4
- Rückrufe bei bzw. Absage an Kunden
- Künftige Entwicklungen und Informationsquellen

Praktische Übungen:
Neben den allgemeinen Ausfüllungsübungen wird auch auf produkt- und unternehmensspezielle Besonderheiten aus dem Teilnehmerkreis eingegangen.

Trainer:
Martin Thorwesten

Förderung:
Bildungsscheck NRW möglich



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