Sozialversicherung: Minijobs und Beschäftigung von Schülern, Studenten und Praktikanten


Dieses Seminar ist für Sie richtig, wenn
Sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder in der Personalabteilung arbeiten, sich tiefer in ein Fachthema einarbeiten möchten oder die erworbenen Kenntnisse aus dem Einsteigerseminar vertiefen möchten. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lohn- und Gehaltsabrechnung, aber auch an Führungspersonen, die in diesem Bereich tätig sind oder an Firmeninhaber/-innen, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst machen.

Ihr Nutzen:
Sie erhalten fundierte Kenntnisse im Bereich der geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie über Beschäftigungen von Schülern, Studenten und Praktikanten im Betrieb und befinden sich somit in ihrer täglichen Arbeit auf den neuesten und aktuellen Stand.

Seminarinhalte:
Wann ist eine Beschäftigung ein "Minijob" - also eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung?
Was passiert, wenn mehrere von diesen Beschäftigungen gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt werden?
Wie sind diese Beschäftigungen in der Sozialversicherung zu beurteilen und welche Nebenkosten kommen auf den Betrieb zu.

Bei der Beschäftigung von Minijobbern gibt es viele Fallstricke.

In ersten Teil des Seminars werden Ihnen Antworten auf die gängigen Fragen rund um diese Beschäftigungen gegeben und anhand von vielen praktischen Beispielen erläutert. Münster ist eine Studentenstadt und im Münsterland werden vielfach Studierende als Beschäftigte oder Praktikanten eingestellt. Bei diesen Beschäftigungen ist im Hinblick auf die Sozialversicherung vieles zu beachten.

Der zweite Teil des Seminars gibt Antworten auf viele Fragen rund um diese Beschäftigungen. Es wird auch die Frage beantwortet, wann Studierende noch als "Student" und wann als "Beschäftigte" gelten.
Außerdem werden die Regelungen rund um Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern betrachtet.

Trainer:
Magnus Klüner

Förderung:
Bildungsscheck NRW



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