Alles auf einen Blick
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem in Deutschland im Monat höchstens 538 Euro verdient werden dürfen. Er wird auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Eine weitere Form des Minijobs ist eine Beschäftigung über einen Zeitraum von höchstens 70 Tagen beziehungsweise drei Monaten.In den Schul- und Semesterferien finden Schüler sowie Schülerinnen und Studierende oft Arbeit zur Aushilfe für Beschäftigte in Urlaub bzw. für einen zusätzlichen saisonalen Bedarf. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Beschäftigtengruppen dafür bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden und für sie Beiträge abzuführen sind. Die gleiche Frage gilt für Studierende, die zur Finanzierung ihres Studiums Nebenbeschäftigungen ausüben. Auch für Praktikumskräfte gibt es unterschiedliche Regelungen.
Bei den genannten Beschäftigungen gibt es viele Fallstricke.
Im ersten Teil des Seminars werden Antworten auf die einschlägigen Fragen rund um diese Beschäftigungen gegeben und anhand von vielen praktischen Beispielen erläutert. Münster ist eine Studentenstadt und im Münsterland werden vielfach Studierende als Beschäftigte oder Praktikanten eingestellt. Bei diesen Beschäftigungen ist im Hinblick auf die Sozialversicherung vieles zu beachten.
Der zweite Teil des Seminars gibt Antworten auf viele Fragen rund um diese Beschäftigungen. Es wird auch die Frage beantwortet, wann Studierende noch als "Student" und wann als "Beschäftigte" gelten.
Außerdem werden die Regelungen rund um Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern betrachtet.
Das Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse im Bereich der geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie über Beschäftigungen von Schüler:innen, Studentenn und Praktikanten im Betrieb. Die Teilnehmendenbefinden sich somit in ihrer täglichen Arbeit auf den neuesten und aktuellen Stand.
Trainer und Trainerinnen mit Expertise
Ihr Trainer ist Magnus Klüner.
Dauer und Abschluss
Die Veranstaltung umfasst 8 Unterrichtsstunden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung "Sozialversicherung: Minijobs und Beschäftigung von Schüler:innen, Studenten und Praktikantenn".
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Wann ist eine Beschäftigung ein "Minijob" = eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung?
Was passiert, wenn mehrere dieser Beschäftigungen gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt werden?
Wie sind diese Beschäftigungen in der Sozialversicherung zu beurteilen und welche Nebenkosten kommen auf den Betrieb zu?
Was passiert, wenn mehrere dieser Beschäftigungen gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt werden?
Wie sind diese Beschäftigungen in der Sozialversicherung zu beurteilen und welche Nebenkosten kommen auf den Betrieb zu?
Dieses Seminar ist für Sie richtig, wenn Sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder in der Personalabteilung arbeiten, sich tiefer in ein Fachthema einarbeiten oder die erworbenen Kenntnisse aus dem Einsteigerseminar vertiefen möchten.
Es sind keine Voraussetzungen nötig.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Aktuelle Termine
Sozialversicherung: Minijobs und Beschäftigung von Schüler:innen, Studenten und Praktikanten
Anmeldeschluss: 21.09.2024
Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr
Kurs-Nr: S24K2226MS
290,00 €
einschl. Unterlagen und Bewirtung
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung