Bankkonto
 
Falls Sie noch keins haben, werden Sie jetzt eins brauchen. Damit Ihr Ausbildungsbetrieb Ihnen Ihr Gehalt überweisen kann, sollten Sie am 1. Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats eine Kontonummer angeben können.
Die Auswahl der Bank ist Geschmackssache, es lohnt sich aber auch, spezielle Angebote für Berufsanfänger zu vergleichen. Wer ein Konto eröffnen will, muss sich ausweisen können.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Erst nach der Volljährigkeit können sie dann allein über ihr Konto verfügen.
Vorsicht ist beim Dispo angesagt. Erstens müssen Sie ihn doch tilgen, zweitens zahlen Sie teure Zinsen.

 

Steuer
 
Die meisten Auszubildenden zahlen keine Steuern, aber Beiträge für die Sozialversicherung (werden vom Arbeitgeber jeden Monat automatisch abgezogen). Der Betrieb benötigt aber auf jeden Fall eine Lohnsteuerkarte. Einfach bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung anrufen, zuschicken lassen und Ihrem Ausbildungsbetrieb zukommen lassen.

 

Krankenversicherung
 
Wer ins Berufsleben eintritt, muss eine eigene Krankenversicherung abschließen. Unterschreiben Sie aber nicht vorschnell einen Antrag: Da Sie die freie Wahl der Krankenkasse haben, sollten Sie Preise und Leistungen vergleichen. Die Krankenkasse der Eltern beizubehalten kann von Vorteil sein, muss es aber nicht.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich - telefonisch oder schriftlich - mehrere Angebote machen. Welcher Krankenkasse Sie beigetreten sind, müssen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb noch vor Ausbildungsbeginn mitteilen.

 

Haftpflichtversicherung
 
Auszubildende - wie alle anderen Mitarbeiter - haften auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern Sie nicht mehr bei Ihren Eltern mitversichert sind oder durch Ihren Ausbildungsbetrieb alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, sollten Sie deshalb eine Privathaftpflicht abschließen. Suchen Sie sich auch hier einen günstigen Anbieter aus.
 

Vermögenswirksame Leistungen
 
Das ist eine Möglichkeit der staatlich geförderten Vermögensbildung bzw. Altersvorsorge, die Sie nichts kostet. Vermögenswirksame Leistungen werden nämlich von Ihrem Arbeitgeber bezahlt, sofern Sie die entsprechenden Beiträge als Bausparvertrag oder in Sparverträgen anlegen - und für die können Sie obendrein Sparzulagen vom Staat kassieren. Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen schon während Ihrer Lehrzeit bis zu DM 936,-- pro Jahr. Einfach so. Falls in Ihrem Ausbildungsvertrag nichts erwähnt ist, fragen Sie doch mal in Ihrem Ausbildungsbetrieb danach. Manche Firmen bieten diese zusätzliche Leistung erst nach einigen Monaten Betriebszugehörigkeit an.
Falls Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen möchten, schließen Sie einen Bausparvertrag oder einen Sparvertrag ab, auf das Ihr Arbeitgeber die Beiträge überweist. Die Prämie vom Staat erhöht sich, wenn Sie selbst den Betrag um einen regelmäßigen Sparbeitrag aufstocken.

 

Monatskarte Öffentlicher Nahverkehr
 
Als Auszubildende/-r sind Sie gleichzeitig Berufsschüler und haben deshalb Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber schon vorher bescheinigen, dass und ab wann Sie dort ausgebildet werden, dann können Sie schon für die Fahrt am ersten Ausbildungstag die Vergünstigung in Anspruch nehmen.