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Bankkonto
Falls Sie noch keins haben, werden Sie
jetzt eins brauchen. Damit Ihr Ausbildungsbetrieb Ihnen Ihr Gehalt
überweisen kann, sollten Sie am 1. Ausbildungstag, spätestens aber bis zur
Mitte des ersten Monats eine Kontonummer angeben können.
Die Auswahl der Bank ist Geschmackssache, es lohnt sich aber auch, spezielle
Angebote für Berufsanfänger zu vergleichen. Wer ein Konto eröffnen will,
muss sich ausweisen können.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift
ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Erst nach der Volljährigkeit
können sie dann allein über ihr Konto verfügen.
Vorsicht ist beim Dispo angesagt. Erstens müssen Sie ihn doch tilgen,
zweitens zahlen Sie teure Zinsen.
Steuer
Die meisten Auszubildenden zahlen keine Steuern, aber Beiträge für die
Sozialversicherung (werden vom Arbeitgeber jeden Monat automatisch abgezogen).
Der Betrieb benötigt aber auf jeden Fall eine Lohnsteuerkarte. Einfach bei
Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung anrufen, zuschicken lassen und Ihrem
Ausbildungsbetrieb zukommen lassen.
Krankenversicherung
Wer ins Berufsleben eintritt, muss
eine eigene Krankenversicherung abschließen. Unterschreiben Sie aber nicht
vorschnell einen Antrag: Da Sie die freie Wahl der Krankenkasse haben,
sollten Sie Preise und Leistungen vergleichen. Die Krankenkasse der Eltern
beizubehalten kann von Vorteil sein, muss es aber nicht.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich - telefonisch oder schriftlich -
mehrere Angebote machen. Welcher Krankenkasse Sie beigetreten sind, müssen
Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb noch vor Ausbildungsbeginn mitteilen.
Haftpflichtversicherung
Auszubildende - wie alle anderen
Mitarbeiter - haften auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern
Sie nicht mehr bei Ihren Eltern mitversichert sind oder durch Ihren
Ausbildungsbetrieb alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, sollten Sie
deshalb eine Privathaftpflicht abschließen. Suchen Sie sich auch hier einen
günstigen Anbieter aus.
Vermögenswirksame Leistungen
Das ist eine Möglichkeit der
staatlich geförderten Vermögensbildung bzw. Altersvorsorge, die Sie nichts
kostet. Vermögenswirksame Leistungen werden nämlich von Ihrem Arbeitgeber
bezahlt, sofern Sie die entsprechenden Beiträge als Bausparvertrag oder in
Sparverträgen anlegen - und für die können Sie obendrein Sparzulagen vom
Staat kassieren. Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zahlt Ihr
Arbeitgeber Ihnen schon während Ihrer Lehrzeit bis zu DM 936,-- pro Jahr.
Einfach so. Falls in Ihrem Ausbildungsvertrag nichts erwähnt ist, fragen Sie
doch mal in Ihrem Ausbildungsbetrieb danach. Manche Firmen bieten diese
zusätzliche Leistung erst nach einigen Monaten Betriebszugehörigkeit an.
Falls Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen möchten, schließen Sie einen
Bausparvertrag oder einen Sparvertrag ab, auf das Ihr Arbeitgeber die
Beiträge überweist. Die Prämie vom Staat erhöht sich, wenn Sie selbst den
Betrag um einen regelmäßigen Sparbeitrag aufstocken.
Monatskarte Öffentlicher Nahverkehr
Als Auszubildende/-r sind Sie
gleichzeitig Berufsschüler und haben deshalb Anspruch auf einen
Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Lassen Sie sich von
Ihrem Arbeitgeber schon vorher bescheinigen, dass und ab wann Sie dort
ausgebildet werden, dann können Sie schon für die Fahrt am ersten
Ausbildungstag die Vergünstigung in Anspruch nehmen.