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Sonntag, 05.02.2012

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für den Besuch von Lehrgängen / Seminaren der Akademie der Wirtschaft der IHK Nord Westfalen

(im nachfolgenden nur IHK-Akademie genannt)

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren soll möglichst früh erfolgen. Eine rechtzeitige Anmeldung liegt im Interesse der Teilnehmer/-innen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.

Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die IHK-Akademie entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes.

Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen/Seminaren erkennt der/die Teilnehmer/-in an, dass die von der IHK-Akademie zur Verfügung gestellte Software und Hardware ausschließlich zu Lehrgangs-/Seminarzwecken benutzt wird.

2. Lehrgangs-/Seminarkosten

Die Lehrgangs-/Seminarkosten sind unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner pünktlich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden kann die IHK-Akademie die Beträge in Raten erheben. Die Kosten für den Lehrgang umfassen in der Regel nicht die Kosten für Lernmittel und Skripte.

3. Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt von der Lehrgangsanmeldung ist bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne jegliche Kosten für den Teilnehmer/die Teilnehmerin möglich. Bei später eingehender Erklärung bis zum Beginn des Lehrgangs wird ein pauschales Entgelt in Höhe von 5 % der Lehrgangskosten erhoben.

Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden können in Abschnitte aufgeteilt werden. Bei Kündigung nach Beginn eines Lehrganges mit weniger als 80 Unterrichtsstunden sind die Lehrgangskosten in voller Höhe zu entrichten. Bei Kündigung nach Beginn eines Lehrganges, der in Abschnitte eingeteilt ist, sind die Kosten für die bis zum Kündigungseingang begonnenen Abschnitte zu entrichten. Weitere Zahlungen müssen nicht mehr erfolgen. Eine Lehrgangskündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der IHK-Akademie. Im Übrigen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Bei Seminaren kann der/die Teilnehmer/-in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK-Akademie mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK-Akademie. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Teilnehmer/-in zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei höherpreisigen Seminaren und Inhouse-Schulungen gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Bedingungen.

4. Absage von Veranstaltungen

Die IHK-Akademie hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung Lehrgänge/Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten/Referenten berechtigt den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Haftung

Wird ein Lehrgang/Seminar abgesagt, in dessen Verlauf abgesetzt, oder fallen einzelne Stunden eines Lehrganges/Seminares aus, haftet die IHK-Akademie nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden. Die IHK-Akademie haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrganges/Seminares zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der IHK-Akademie oder Dritter führen.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Die IHK-Akademie ist berechtigt, Lehrgangs-/Seminarteilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens der IHK-Akademie bestimmt sich für den Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter Ziffer 3. der Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

7. Datenspeicherung

Mit der Erhebung und automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung ist der/die Teilnehmer/-in einverstanden. Ein späterer Widerruf dieser Einwilligung bedeutet möglicherweise den Ausschluss von Lehrgang und/oder Prüfung.

8. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die IHK weist darauf hin, dass verschiedene Lehrgänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, auch von privaten Veranstaltern im IHK-Bereich angeboten werden. Anschriften können jederzeit bei uns erfragt werden.